
Fachmann oder Fachfrau bezeichnet eine Person mit spezifischen Wissen auf ihrem Fachgebiet; der geschlechtergerechte Plural heißt Fachleute. Die Bezeichnung als solche ist nicht geschützt, sodass sie in verschiedenen Zusammenhängen und insbesondere für verschiedene Ausbildungsstufen und -arten, aber auch zur Selbstbezeichnung verwendet wird.
Die unten aufgeführten Beispiele sind beispielhaft und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Deutschland
In Deutschland enthalten u. a. folgende Ausbildungsberuf den Begriff Fachmann bzw. Fachfrau:
- Automatenfachmann
- Fachmann für Systemgastronomie
- Fotomedienfachmann
- Molkereifachmann
- Hotelfachmann
- Restaurantfachmann
Prüfungen an Industrie- und Handelskammern, die als Abschluss den Begriff Fachmann verwenden:
- Versicherungsfachmann
Als Umschulungsberuf existiert beispielsweise:
- Qualitätsfachmann
Österreich
U. a. folgende Ausbildungsberufe enden auf Fachmann:
- Gastronomiefachmann
- Medienfachmann/-frau (Druckerei Gewerbe)
- Straßenerhaltungsfachmann
Akademische Abschlüsse:
- Akademischer Medienfachmann
Schweiz
Der Begriff "Fachmann" ist Bestandteil mehrere geschützter Berufsbezeichnungen auf unterschiedlichen Stufen.
z. B. dreijährige Berufliche Grundbildung (Abschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis)
- Automobil-Fachmann
- Fachmann Betreuung
- Fachleute für Kundendialog
- Fachmann Gesundheit
Berufsprüfung:
- Prozessfachmann/-frau
- Fachmann für Personen- und Objektschutz
- Fachmann für Sicherheit und Bewachung
- Einkaufsfachmann/-frau
Siehe auch
- Facharbeiter
- Fachkraft
- Experte
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